Krankenfahrten

 

Wir möchten Sie dabei unterstützen, gesund zu werden...

- deshalb tun wir alles, damit Ihre Taxifahrt zum Arzt oder Krankenhaus komfortabel und problemlos verläuft.

 

Ob Arzttermine, Reha-Zentrum, Klinikaufenthalte, Dialyse oder Bestrahlungstermine, wir bringen Sie bequem, sicher und pünktlich zu Ihrem Termin und holen Sie selbstverständlich auch gerne wieder ab.

Wir führen gerne Ihre Krankenfahrten (nur sitzende Transporte) aus und rechnen diese Fahrten gerne auch für Sie bei Ihrer Krankenkasse ab.

Bei allen Fragen, die die für die Abrechnung zwingend notwendigen Formalitäten betreffen, helfen wir Ihnen selbstverständlich.

 

Auf folgendes möchten wir Sie darauf hinweisen:

Ihre Krankenkasse muss im Voraus Ihre Krankenfahrt genehmigen!

 

Eine Beförderung mit dem Taxi ist ohne vorherige Genehmigung möglich, bei Versicherten mit:

 

  • einem Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen "aG" (außergewöhnliche Gehbehinderung), "BL" (Blind), "H", (Hilflos)
  • bei Fahrten zu Krankenhausleistungen, die stationär erbracht werden (Hin- und Rückfahrt)
  • bei Fahrten zu einer vor- oder nachstationären Behandlung (im Krankenhaus) Allgemeine Voraussetzung: Verkürzung oder Vermeidung einer voll oder teilstationären Krankenhausbehandlung
  • bei Versicherten mit Pflegestufe 2 bzw. 3

 

In diesen Fällen reicht eine ärztliche Verordnung der Personenbeförderung aus. Ärztliche Verordnungen sind der Krankenkasse mit dem Genehmigungsantrag frühzeitig vorzulegen.

Sofern Sie nicht von Zuzahlungen befreit sind, fällt der gesetzliche Eiegenanteil an.

 

Krankenfahrten mit dem Taxi sind auch weiterhin möglich.

                                       Taxi - Sälzer (02982) 8888

                                       - Wir sind gerne für Sie da -